Unterlagen

Heirat, PACS und Scheidung in Frankreich für Ausländer

Als Ausländer können Sie in Frankreich im Rathaus heiraten, wenn einer von Ihnen dort wohnt, einen PACS schließen - gratis im Rathaus oder gegen Gebühr beim Notar - und sich ohne oder mit Gericht scheiden lassen. Ein PACS allein gibt Nicht-EU-Bürgern kein Aufenthaltsrecht.

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Wir, „Vibe Südfrankreich“, haben Heirat, PACS und Scheidung für Ausländer nach den Merkblättern von service-public (ihre Prüfdaten liegen zwischen Februar 2025 und Oktober 2026) und dem Statistikband des Justizministeriums aufgearbeitet; abgeglichen am 24. Oktober 2026. Unten: was Sie ins Rathaus mitbringen, wie sich der PACS von der Ehe unterscheidet und was er für den Aufenthaltstitel bedeutet, welche Scheidungsarten es gibt und welche Beträge offiziell genannt sind. Wie es bei anderen lief, können Sie im Community-Chat „Vibe Südfrankreich“ bei Telegram - Umzug und Familienunterlagen im Süden Frankreichs fragen.

Kurz, Stand Oktober 2026

  • Heirat. Ab 18, im Rathaus der Gemeinde, in der einer von Ihnen oder ein Elternteil wohnt. Das Aufgebot hängt 10 Tage aus, getraut wird ab dem 10. Tag nach der Veröffentlichung.
  • Unterlagen für Ausländer. Pass, Geburtsurkunde höchstens 6 Monate alt mit beglaubigter Übersetzung, auf Verlangen des Rathauses certificat de coutume und certificat de célibat.
  • PACS. Für jede Staatsangehörigkeit. Im Rathaus gratis, beim Notar 101,41 € für den Vertrag und 125 € Gebühr.
  • PACS und Aufenthaltstitel. Für Nicht-EU-Bürger kein automatisches Recht auf die Karte; die Staatsbürgerschaft gibt er niemandem.
  • Scheidung ohne Gericht. Jeder hat seinen eigenen Anwalt, 15 Tage Bedenkzeit, Hinterlegung beim Notar 41,20 € ohne MwSt.
  • Gerichtliche Scheidung. Stempelgebühr 50 €, Anwalt Pflicht; seit 2021 beginnt das Verfahren gleich mit der Sitzung über vorläufige Maßnahmen.

Zahlen und Fristen in einer Tabelle

WasBetrag oder FristMerkblatt
PACS im Rathaus oder im französischen KonsulatgratisF1618
PACS beim Notar101,41 € inkl. MwSt. + 125 € Gebühr + mögliche Formalitäten; mindestens 226,41 € (unsere Rechnung)F21539
Änderung des PACS beim Notar101,41 €F21539
Heirat im Rathauseinen Preis nennt das Merkblatt nichtF930
Aufgebot vor der Hochzeit10 Tage; Hochzeit binnen eines Jahres danachF930
Ausländische Geburtsurkundehöchstens 6 Monate alt (am Tag der Aktenabgabe für die Heirat oder am Tag der PACS-Eintragung)F930, F1618
Certificat de non-Pacs für den PACSunter 3 MonatenF1618
Scheidung ohne Gericht: Bedenkzeit15 Tage, danach UnterschriftF10567
Scheidung ohne Gericht: Hinterlegung41,20 € ohne MwSt. (49,44 € mit MwSt.)F10567
Gerichtliche Scheidung: Stempelgebühr50 €, außer für Empfänger der aide juridictionnelleF35837
Vermögensteilung bei der Scheidung1,10 %; 125 €, wenn das Vermögen höchstens 5.000 € wert istF10568, F10569
Berufung gegen das Gerichtsurteil1 Monat ab ZustellungF35837

Heirat im Rathaus

Wo man heiraten kann

Die Hochzeit findet in einer Gemeinde statt, zu der mindestens einer von Ihnen ein „lien durable“ hat. Das ist die Gemeinde, in der Sie sich niedergelassen haben (domicile), in der Sie vorübergehend wohnen (résidence) oder in der ein Elternteil von Ihnen eine solche Bindung hat. Für die Variante „Aufenthalt“ gilt eine Bedingung: „au moins 1 mois d’habitation continue à la date de la publication des bans“, also ein Monat ununterbrochenes Wohnen bis zum Tag der Veröffentlichung des Aufgebots. Für den domicile setzt das Merkblatt keine solche Frist. Und noch eine Einschränkung aus F930: „Le fait d’être né dans une commune, sans y résider, ne suffit pas“.

Sind Sie beide Ausländer und leben nicht in Frankreich, können Sie hier nur im Konsulat Ihres Landes oder in einer überseeischen Gemeinde (COM, Neukaledonien) heiraten.

Was Sie zusammentragen müssen

Von jedem von Ihnen:

  • Original und Kopie eines Ausweises mit Foto - Pass, Aufenthaltskarte oder ein anderes staatliches Dokument;
  • Wohnsitznachweis auf Ihren Namen: Energierechnung, Wohnungsversicherung, Mietquittung; „Les factures de téléphonie mobile et les RIB ne sont pas admis“;
  • Geburtsurkunde: eine ausländische höchstens 6 Monate alt, eine französische unter 3 Monaten; die Frist rechnet ab dem Tag der Aktenabgabe, nicht ab dem Tag der Hochzeit;
  • Übersetzung ausländischer Dokumente bei einem vereidigten Übersetzer (traducteur assermenté) und je nach Land Apostille oder Legalisation;
  • Angaben zu den Trauzeugen und Kopien ihrer Ausweise, Ihr Beruf auf Französisch.

Die Geburtsurkunde bestellen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem Sie geboren sind. Wie man Apostillen bekommt und wo man einen vereidigten Übersetzer findet, haben wir im Ratgeber Apostille, beglaubigte Übersetzung und Diplom für Frankreich beschrieben.

Waren Sie schon verheiratet und die Scheidung ist nicht in der Geburtsurkunde vermerkt, brauchen Sie die rechtskräftige Scheidungsentscheidung und das livret de famille mit Vermerk; eine im Ausland ergangene Entscheidung legt man mit beglaubigter Übersetzung bei. Schließen Sie einen Ehevertrag, kommt eine Bescheinigung des Notars in die Akte.

Certificat de coutume und certificat de célibat

Das Rathaus kann von einem Ausländer Dokumente nach seiner Staatsangehörigkeit verlangen. Das certificat de coutume stellt meist Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat aus: Darin stehen die Eheregeln Ihres Landes, die Bestätigung Ihres Personenstands und dass Sie nicht verheiratet sind. Ein certificat de célibat (oder de capacité matrimoniale) wird verlangt, wenn das Land keine aktuellen Dokumente liefern kann.

Stellt Ihr Land so eine Bescheinigung nicht aus, schlägt das Merkblatt F930 eine Kette von Ersatzdokumenten vor:

  1. eine Bescheinigung der Behörden Ihres Landes, dass kein certificat de coutume ausgestellt wird;
  2. die Bescheinigung eines Anwalts oder Juristen über die Eheregeln Ihres Landes;
  3. wenn auch das nicht geht - eine attestation sur l’honneur, dass Sie volljährig, nicht verheiratet und geschäftsfähig sind.

Fehlen die nötigen Angaben, muss der Standesbeamte darauf hinweisen, dass Ihr Land die Ehe womöglich nicht anerkennt. Geflüchtete brauchen kein certificat de coutume.

Abgabe, Gespräch und Staatsanwalt

Die Akte geben Sie im Rathaus der Gemeinde ab, in der die Trauung stattfindet. In der Regel spricht der Beamte mit Ihnen beiden gemeinsam; es kommt vor, dass kein Gespräch geführt wird - etwa wenn der Beamte es für unnötig hält. Einen Dolmetscher für das Gespräch, wenn Sie kein Französisch verstehen, bringen Sie selbst mit, auf eigene Kosten, falls er bezahlt wird.

Die Akte annehmen muss das Rathaus. Hat es aber ernste Anzeichen für eine Schein- oder Zwangsehe, meldet es das dem Staatsanwalt. Der hat 15 Tage, um nicht zu widersprechen oder zu widersprechen, und kann die Hochzeit um bis zu 1 Monat mit Verlängerungsmöglichkeit aufschieben.

Aufgebot und Trauung

Das Aufgebot (bans) hängt 10 Tage am Rathaus, in dem die Hochzeit stattfindet, und am Rathaus, in dem Sie oder Ihr künftiger Ehegatte wohnen. Getraut werden darf nicht vor dem 10. Tag nach der Veröffentlichung. Beispiel des Merkblatts: Veröffentlicht am 4. August 2026 - Hochzeit ab dem 14. August möglich. Heiraten muss man binnen eines Jahres nach Ablauf dieser 10 Tage; vom Aufgebot befreien kann nur der Staatsanwalt, aus ernstem Grund.

Die Ehe beurkundet der Bürgermeister oder sein Stellvertreter in Ihrer Gegenwart und der der Trauzeugen, nach der Zeremonie bekommen Sie das livret de famille. Eine religiöse Zeremonie vor der standesamtlichen Eheschließung ist in Frankreich verboten. Den Preis einer Heirat im Rathaus nennt das Merkblatt F930 nicht, deshalb schreiben wir ihn auch nicht.

PACS

Was es ist und wer ihn schließen kann

Der PACS ist ein Vertrag, den zwei Menschen unterschreiben, um ihr gemeinsames Leben zu regeln. Er steht jedem offen, „quelle que soit votre nationalité“. Bedingungen: Beide sind volljährig, keiner ist verheiratet oder in einem anderen PACS, keine nahe Verwandtschaft. Ein Ausländer muss so alt sein, wie in seinem Land Volljährigkeit gilt. Ausnahmen gibt es nicht: „Aucune dispense n’est possible“. Zusammenzuleben ist am Tag der Eintragung nicht nötig, die gemeinsame Adresse bestätigt man mit einer attestation sur l’honneur. Nach einer Scheidung muss man vor dem PACS nicht warten.

Rathaus, Notar oder Konsulat

  • Rathaus der Gemeinde Ihres gemeinsamen Wohnsitzes - gratis. Sie kommen persönlich und zu zweit; in einem Teil der Gemeinden kann man vorab online einen Antrag schicken. Eine Kopie des Vertrags behält das Rathaus nicht, man gibt ihn Ihnen zurück; geht er verloren, bekommt man keine Kopie des Vertrags mehr.
  • Notar - kostenpflichtig, das Original bewahrt er auf. 101,41 € inkl. MwSt. für die Erstellung des Vertrags und 125 € Festgebühr für die Eintragung, dazu mögliche Formalitäten (beglaubigte Kopien, Randvermerke in Urkunden). Zusammen mindestens 226,41 € - das ist unsere Rechnung, als eine Zahl nennt service-public sie nicht. Fordert der Notar Personenstandsurkunden für Sie an, kommen seine Auslagen dafür hinzu.
  • Französisches Konsulat - wenn Sie im Ausland leben, gratis.

Unterlagen für Ausländer

  • die gemeinsame Erklärung (cerfa 15725) und der Vertrag (eigener Text oder cerfa 15726) auf Französisch, mit beiden Unterschriften und dem Pflichtsatz zum PACS „régi par les dispositions de la loi du 15 novembre 1999 modifiée et les articles 515-1 à 515-7 du code civil“;
  • ein gültiges Dokument mit Foto: Pass, Aufenthaltstitel;
  • wenn Sie im Ausland geboren sind - ein certificat de non-Pacs unter 3 Monaten und ein certificat de coutume (bei zwei Staatsangehörigkeiten für jede);
  • eine Geburtsurkunde, am Tag der Eintragung höchstens 6 Monate alt, mit beglaubigter Übersetzung und, wo nötig, Apostille oder Legalisation.

Bei im Ausland geborenen Ausländern wird der PACS gegenüber Dritten erst wirksam, wenn er in ein gesondertes PACS-Register für Ausländer beim zentralen Standesamtsdienst des Außenministeriums eingetragen ist. Zwischen den Partnern gilt er ab dem Tag der Eintragung.

Was der PACS gibt und was nicht

FragePACSEheConcubinage („wilde Ehe“)
EintragungRathaus, Notar oder KonsulatRathauskeine
Vermögen standardmäßiggetrenntErrungenschaftsgemeinschaft (communauté réduite aux acquêts)für Schulden des Partners haftet man nicht (F904)
Pflichten gegeneinander-gesetzlich: Treue, Beistand, Unterstützung„ne crée pas d’obligation entre vous 2“ (F904)
Recht auf Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürgerkein automatischessiehe unsere Ratgeber zum Aufenthaltstitelin unseren Quellen nicht behandelt
Weg zur Staatsbürgerschaftneinja, per Erklärungnein

Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht aus der EU kommen. Das Merkblatt F31039 schreibt es klar: „Le fait d’être pacsé ne permet pas un droit automatique à une carte de séjour « vie privée et familiale ». Le Pacs constitue toutefois un élément d’appréciation en ce qui concerne les liens personnels en France“. Die Präfektur schaut, wie echt, wie lang, wie eng und wie stabil Ihre Bindungen in Frankreich sind, wovon Sie leben und wie Sie sich ins Leben des Landes eingefügt haben. Das ist ihre Bewertung, kein gesetzliches Recht. In diese Bewertung fließt der PACS ein, mit einem Franzosen, einem Europäer oder einem Ausländer, der legal in Frankreich lebt (F1026, F31039).

Aufenthaltstitel, wenn Sie aus der EU oder der Schweiz kommen. Sie können eine Karte als Partner eines Franzosen bekommen, wenn Sie mindestens ein Jahr Zusammenleben in Frankreich und (oder) im Ausland nachweisen. Die Karte ist gratis, gilt 1 bis 5 Jahre, ist aber freiwillig: „elle est facultative“ (F21849).

Staatsbürgerschaft. „Il n’existe pas de procédure d’acquisition de la nationalité française à la suite de la conclusion d’un Pacs avec un Français, à la différence du mariage“ (F1026). Wie man die Staatsbürgerschaft durch Heirat bekommt, steht im Ratgeber Französische Staatsbürgerschaft.

Welche Karten es gibt und auf welcher Grundlage man sie erhält, steht im Ratgeber Aufenthaltstitel in Frankreich: Arten. Wie man Ehepartner und Kinder nach Frankreich holt, steht im Ratgeber Familiennachzug in Frankreich.

Noch ein praktischer Punkt: Der PACS-Partner hat Anspruch auf Urlaubstage bei Geburt oder Adoption eines Kindes (F1026). Zu Mutterschutz und Leistungen siehe den Ratgeber Geburt in Frankreich.

Scheidung

Einen Anwalt braucht man bei jeder Scheidungsart. Wie viele Anwälte, hängt von der Art ab: Bei der Scheidung beim Notar und bei streitigen gerichtlichen Scheidungen hat jeder seinen eigenen, bei der gerichtlichen Scheidung im Einvernehmen kann man einen gemeinsamen nehmen (F35800, F10567).

Einvernehmlich, ohne Gericht

Passt, wenn Sie sich über die Scheidung selbst und alle ihre Folgen einig sind. Gründe müssen Sie nicht erklären.

  1. Jeder Ehegatte nimmt seinen Anwalt: „Il n’est pas possible d’avoir un seul avocat pour les 2 époux“.
  2. Die Anwälte bereiten die Vereinbarung vor: elterliche Sorge, Ausgleichszahlung (ja oder nein), Vermögensteilung oder die Erklärung, dass es nichts zu teilen gibt, Familienname.
  3. 15 Tage Bedenkzeit; unterschreiben darf man erst danach.
  4. Binnen 7 Tagen nach der Unterschrift leitet einer der Anwälte die Vereinbarung an den Notar weiter, und der hinterlegt sie binnen 15 Tagen nach Erhalt. Die Hinterlegung kostet 41,20 € ohne MwSt. (49,44 € mit MwSt.).
  5. Gegen eine solche Scheidung gibt es keine Berufung. Der Vermerk in den Personenstandsurkunden ist Pflicht.

Über die Ausgleichszahlung entscheidet man hier in der Vereinbarung selbst: Nach der Eintragung beim Notar kann man sie nicht mehr verlangen (F1760).

Steht einer der Ehegatten unter Schutz (protection des majeurs), ist die einvernehmliche Scheidung nicht möglich (F10567). Bittet ein minderjähriges Kind darum, vom Richter gehört zu werden, geht es ebenfalls nicht ohne Gericht: Die Vereinbarung bestätigt der Familienrichter, und die Ehe ist 15 Tage nach Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst.

Wichtig, wenn die Scheidung im Ausland anerkannt werden muss. F10567 warnt: Prüfen Sie, ob das andere Land eine nicht von einem Richter ausgesprochene Scheidung anerkennt. Das erfahren Sie vorab im Konsulat Ihres Landes.

Gerichtliche Scheidungen

ArtWannWorauf es ankommt
Divorce acceptébeide wollen sich scheiden lassen, sind sich aber über die Folgen nicht einigdie Gründe erörtert das Gericht nicht; die Zustimmung ist schriftlich und „irrévocable“
Altération définitive du lien conjugalSie leben mindestens ein Jahr getrennt, der Ehegatte ist gegen die Scheidungdie Zustimmung des anderen ist nicht nötig; eine in zwei Teile geteilte Wohnung gilt nicht als getrennt leben
Divorce pour fauteernste oder wiederholte Verletzung der Ehepflichten, die das Zusammenleben unerträglich machtso definiert es F10577

Das Getrenntleben belegen ein anderer Mietvertrag, Gas- oder Stromrechnungen, eine Wohnbescheinigung von Nahestehenden, die Feststellung eines commissaire de justice, Zeugenaussagen (F10568).

Wie das Verfahren läuft (F35837). Den Fall führt der Familienrichter (JAF). Wollen beide sich scheiden lassen, kann man einen gemeinsamen Antrag stellen. Der Klage legt man eine Stempelmarke von 50 € bei, außer für Empfänger der aide juridictionnelle. Der Beklagte muss binnen 15 Tagen nach Erhalt der Klage einen Anwalt finden, ohne Anwalt nimmt er am Verfahren nicht teil. Dann folgen:

  1. die Sitzung zur Ausrichtung und zu vorläufigen Maßnahmen: wer wo wohnt, Unterhalt des Ehegatten nach dem devoir de secours, Kinder;
  2. die Vorbereitung der Sache (mise en état);
  3. die mündliche Verhandlung;
  4. die Entscheidung. Man kann sie binnen 1 Monat ab Zustellung anfechten.

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es nach der Reform aus dem Gesetz vom 23. März 2019 keine Versöhnungsphase mehr: Eine streitige Scheidung beginnt gleich mit dieser Sitzung (Justizministerium, Statistikband 2025).

Welches Gericht. Das Gericht am Wohnort der Familie; wenn Sie getrennt leben, am Wohnort des Elternteils, bei dem die minderjährigen Kinder leben; in den übrigen Fällen am Wohnort des Beklagten. Bei gemeinsamem Antrag am Wohnort eines der Ehegatten, nach Ihrer Wahl.

Was der Richter entscheidet. Die Ausgleichszahlung, wo die Kinder leben und den Unterhalt für sie, das Recht, den Namen des Ehegatten weiter zu führen. Die Ausgleichszahlung (prestation compensatoire) gleicht den Unterschied in der Lage aus, den die Scheidung schafft, und wird meist als Kapital gezahlt. Der Richter schaut auf die Dauer der Ehe, Alter und Gesundheit, Qualifikation, Einkünfte und Vermögen, darauf, was jeder in der Karriere den Kindern zuliebe geopfert hat. Eine Betragstabelle gibt es auf der offiziellen Seite nicht. Ist die Scheidung rechtskräftig, ist es zu spät, die Zahlung zu verlangen (F1760). PACS-Partner und Paare in concubinage haben keine solche Zahlung: Bei einer „rupture abusive“ kann man vom Richter nur Schadensersatz verlangen.

Was sie kostet und wie lange sie dauert

Einen Gesamtpreis der Scheidung gibt es nicht: „Le coût du divorce varie en fonction des honoraires des avocats, des biens à partager, des frais du notaire et de procédure“ (F10567). Die Anwaltshonorare sind frei und werden in der Honorarvereinbarung festgelegt. Bei kleinem Einkommen gibt es die aide juridictionnelle. Bekannte Beträge stehen in der Tabelle oben: 41,20 € für die Hinterlegung, 50 € Stempelgebühr, 1,10 % auf die Vermögensteilung (oder 125 € bei Vermögen bis 5.000 €), dazu Notarkosten, wenn Sie Immobilien teilen.

Fristen. Für die Scheidung beim Notar nennen die offiziellen Seiten nur die Etappen: 15 Tage Bedenkzeit, 7 Tage für die Weitergabe an den Notar, 15 Tage für die Hinterlegung. Für die gerichtliche Scheidung gibt es keine frischen Durchschnittsfristen: Im Band des Justizministeriums von 2025 steht, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Daten ab 2021 vorliegen. Die Zahlen, die es dort gibt, beschreiben das alte Verfahren, und als Antwort auf die Frage „wie lange“ nennen wir sie nicht.

Ausländer: vor welchem Gericht scheidet man sich

Für EU-Bürger gibt es bei service-public eine eigene Seite (F36419, EU-Verordnung 2019/1111): Ein französisches Gericht ist zum Beispiel zuständig, wenn Sie beide in Frankreich leben, wenn der letzte gemeinsame Wohnsitz in Frankreich lag und einer von Ihnen dort geblieben ist, oder wenn Sie gemeinsam klagen und einer von Ihnen in Frankreich lebt.

Für Bürger von Nicht-EU-Ländern haben wir bei service-public keine solche Seite gefunden, und die EU-Regeln darf man nicht auf Sie übertragen. Welches Gericht zuständig ist und nach dem Recht welches Landes geschieden wird, behandeln die offiziellen Seiten für diesen Fall nicht. Das ist eine Frage an den Anwalt vor der Klage.

Eine im Ausland erhaltene Scheidung

Ein Vermerk über die ausländische Scheidung in französischen Urkunden ist nur nötig, wenn die Ehe in Frankreich geschlossen wurde oder einer von Ihnen Franzose ist. „Si vous et votre ex-époux ou épouse êtes tous les 2 de nationalité étrangère et que vous vous êtes mariés à l’étranger, vous ne pouvez pas faire mentionner le divorce en France“ (F38127). Die meisten Paare, die zu Hause geheiratet haben, brauchen dieses Verfahren nicht.

Wenn der Vermerk nötig ist:

  • Scheidung in einem EU-Land (außer Dänemark) - Antrag im Rathaus des Eheorts oder, wenn die Ehe im Ausland geschlossen und in französische Urkunden eingetragen wurde, beim zentralen Standesamtsdienst in Nantes; dazu die Kopie der Entscheidung mit Übersetzung eines zugelassenen Übersetzers (traducteur agréé), eine Bescheinigung des Gerichts, dass die Entscheidung vollstreckbar ist, und Auszüge aus den Urkunden;
  • Scheidung außerhalb der EU oder in Dänemark - zuerst Prüfung durch den Staatsanwalt (vérification d’opposabilité): den Staatsanwalt des Gerichts am Eheort oder, wenn die Ehe im Ausland war, das tribunal judiciaire de Nantes. Er prüft, dass die Entscheidung nicht gegen die öffentliche Ordnung verstößt und die Rechte beider Seiten gewahrt sind. Ein Anwalt ist nicht Pflicht; er ist es nur, wenn Sie nach einer Ablehnung vor Gericht gehen. Bearbeitungsfristen nennt das Merkblatt nicht.

Der Dienst in Nantes empfängt keine Besucher, nur Briefe.

Wenn die erste Ehe im Ausland zwischen Ausländern geschlossen wurde und Sie in Frankreich erneut heiraten, ist kein Vermerk nötig: Das Rathaus verlangt die rechtskräftige Scheidungsentscheidung mit beglaubigter Übersetzung (F930).

Siehe auch

Quellen

  1. Mariage en France (F930) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 16 septembre 2026. Abgeglichen am
  2. Se pacser (F1618) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 25 septembre 2026. Abgeglichen am
  3. Quel est le coût d'un Pacs ? (F21539) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 14 novembre 2025. Abgeglichen am
  4. Effets d'un Pacs (F1026) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 27 janvier 2026. Abgeglichen am
  5. Carte de séjour vie privée et familiale: liens personnels et familiaux (F31039) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 21 octobre 2025. Abgeglichen am
  6. Carte de séjour d'un Européen partenaire de Pacs d'un Français (F21849) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 12 juin 2026. Abgeglichen am
  7. Conséquences de l'union libre (concubinage) (F904) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 27 avril 2026. Abgeglichen am
  8. Mariage, Pacs ou concubinage (F14485) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 11 juillet 2025. Abgeglichen am
  9. Divorce par consentement mutuel (F10567) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 04 février 2025. Abgeglichen am
  10. Faut-il avoir un avocat pour divorcer ? (F35800) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 01 octobre 2025. Abgeglichen am
  11. Divorce accepté (F10569) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 01 mars 2026. Abgeglichen am
  12. Divorce pour altération définitive du lien conjugal (F10568) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 01 mars 2026. Abgeglichen am
  13. Divorce pour faute (F10577) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 01 mars 2026. Abgeglichen am
  14. Divorce judiciaire : procédure (F35837) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 11 septembre 2026. Abgeglichen am
  15. Prestation compensatoire (F1760) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 22 avril 2025. Abgeglichen am
  16. Un Européen peut-il divorcer en France ? (F36419) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 23 juillet 2025. Abgeglichen am
  17. Comment mettre à jour les actes d'état civil français à la suite d'un divorce prononcé à l'étranger ? (F38127) - Service-Public.gouv.fr (DILA), Vérifié le 06 octobre 2026. Abgeglichen am
  18. Références statistiques Justice, édition 2025, chapitre 5 «Les affaires familiales» - Ministère de la Justice (justice.gouv.fr). Abgeglichen am

Häufige Fragen

Kann ein Ausländer in Frankreich heiraten?
Ja, wenn beide mindestens 18 sind und wenigstens einer von Ihnen ein „lien durable“ hat, eine feste Bindung an die Gemeinde: Dort liegt Ihr Wohnsitz (domicile) oder Aufenthalt (résidence) oder der Wohnsitz eines Elternteils. Für den Aufenthalt braucht es mindestens 1 Monat ununterbrochenes Wohnen in der Gemeinde am Tag der Veröffentlichung des Aufgebots. In der Gemeinde geboren zu sein, ohne dort zu wohnen, genügt nicht. Sind Sie beide Ausländer und leben nicht in Frankreich, können Sie hier nur im Konsulat Ihres Landes oder in überseeischen Gemeinden (COM, Neukaledonien) heiraten. Quelle: service-public F930, geprüft am 16. September 2026.
Welche Unterlagen braucht ein Ausländer für die Heirat in Frankreich?
Original und Kopie eines Ausweises mit Foto (Pass oder Aufenthaltskarte), einen Wohnsitznachweis auf Ihren Namen (Energierechnung, Wohnungsversicherung, Mietquittung; Handyrechnungen und RIB werden nicht akzeptiert), eine Geburtsurkunde, am Tag der Aktenabgabe höchstens 6 Monate alt, mit beglaubigter Übersetzung und, wenn Ihr Land es verlangt, mit Apostille oder Legalisation. Das Rathaus kann ein certificat de coutume und ein certificat de célibat verlangen. Sind Sie geschieden und die Scheidung ist nicht in der Geburtsurkunde vermerkt, brauchen Sie die rechtskräftige Scheidungsentscheidung und das livret de famille mit Vermerk; eine im Ausland ergangene Entscheidung mit beglaubigter Übersetzung (F930).
Was ist ein certificat de coutume und wo bekommt man es?
Es ist eine Bescheinigung über die Eheregeln Ihres Landes, Ihren Personenstand und darüber, dass Sie nicht verheiratet sind. Meist stellt sie die Botschaft oder das Konsulat Ihres Landes aus. Stellt Ihr Land so etwas nicht aus, braucht es eine Bescheinigung seiner Behörden darüber und die Bescheinigung eines Anwalts oder Juristen über die Eheregeln des Landes, und wenn auch das unmöglich ist, eine attestation sur l’honneur, dass Sie volljährig, nicht verheiratet und geschäftsfähig sind. Geflüchtete brauchen kein certificat de coutume (F930). Welche Länder es ausstellen, nennen die offiziellen Seiten nicht: Fragen Sie Ihr Konsulat.
Wie lange wartet man nach Abgabe der Unterlagen im Rathaus auf die Hochzeit?
Das Aufgebot hängt 10 Tage aus, und getraut wird frühestens am 10. Tag nach der Veröffentlichung: Wurde es am 4. August 2026 veröffentlicht, kann man ab dem 14. August heiraten. Geheiratet werden muss binnen eines Jahres nach Ablauf dieser 10 Tage. Hat das Rathaus ernste Anzeichen für eine Schein- oder Zwangsehe, meldet es das dem Staatsanwalt: Er hat 15 Tage, um nicht zu widersprechen oder zu widersprechen, und kann die Heirat um bis zu 1 Monat mit Verlängerungsmöglichkeit aufschieben (F930).
Wie unterscheidet sich der PACS von der Ehe und von der „wilden Ehe“?
Der PACS ist ein Vertrag zweier Menschen über das gemeinsame Leben, eingetragen im Rathaus, beim Notar oder (wenn man im Ausland lebt) im Konsulat. Das Vermögen ist beim PACS standardmäßig getrennt, in der Ehe gilt der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (communauté réduite aux acquêts). Die „wilde Ehe“ heißt auf Französisch concubinage: „Le concubinage ne crée pas d’obligation entre vous 2“, man kann jederzeit gehen, Einkünfte werden getrennt erklärt (F1618, F904, F14485).
Gibt der PACS einen Aufenthaltstitel oder die Staatsbürgerschaft?
Einem Nicht-EU-Bürger gibt der PACS allein kein Aufenthaltsrecht: „Le fait d’être pacsé ne permet pas un droit automatique à une carte de séjour « vie privée et familiale »“. Die Präfektur wertet ihn bei Ihren persönlichen Bindungen in Frankreich mit. Ein EU- oder Schweizer Bürger kann (muss aber nicht) eine Karte als Partner eines Franzosen bekommen, wenn er mindestens ein Jahr Zusammenleben nachweist. Die Staatsbürgerschaft gibt der PACS nicht: „Il n’existe pas de procédure d’acquisition de la nationalité française à la suite de la conclusion d’un Pacs avec un Français, à la différence du mariage“ (F1026, F31039, F21849).
Was kostet ein PACS in Frankreich?
Im Rathaus und im französischen Konsulat nichts. Beim Notar 101,41 € inkl. MwSt. für die Erstellung des Vertrags und 125 € Festgebühr für die Eintragung, dazu mögliche Kosten für Formalitäten (beglaubigte Kopien, Randvermerke in Urkunden). Das ergibt mindestens 226,41 € - unsere Rechnung nach service-public F21539, als eine Summe nennt das Merkblatt sie nicht. Wenn Sie den Vertrag selbst aufsetzen, kostet das Aufsetzen nichts.
Kann man sich in Frankreich ohne Gericht scheiden lassen?
Ja, wenn Sie sich über die Scheidung und alle ihre Folgen einig sind: Die Vereinbarung setzen Anwälte auf, jeder Ehegatte hat seinen eigenen, sie wird nach 15 Tagen Bedenkzeit unterschrieben, und binnen 7 Tagen leitet einer der Anwälte sie an den Notar weiter. Die Hinterlegung kostet 41,20 € ohne MwSt. (49,44 € mit MwSt.), eine Berufung gibt es nicht. Steht einer der Ehegatten unter Schutz (protection des majeurs), ist die einvernehmliche Scheidung nicht möglich. Bittet ein Kind darum, vom Richter gehört zu werden, geht es ebenfalls nicht ohne Gericht: Dann bestätigt der Familienrichter die Vereinbarung (F10567).
Was kostet eine Scheidung in Frankreich und wie lange dauert sie?
Einen Gesamtpreis gibt es nicht: „Le coût du divorce varie en fonction des honoraires des avocats, des biens à partager, des frais du notaire et de procédure“ (F10567). Bekannt sind: 41,20 € ohne MwSt. für die Hinterlegung beim Notar, 50 € Stempelgebühr zur Klage vor Gericht, 1,10 % auf die Vermögensteilung (125 €, wenn das Vermögen höchstens 5.000 € wert ist); die Anwaltshonorare sind frei. Durchschnittliche Fristen nach der Reform von 2021 hat das Justizministerium nicht veröffentlicht: In seinem Statistikband 2025 gibt es keine Daten ab 2021.
Muss man in Frankreich etwas mit einer im Ausland erhaltenen Scheidung tun?
Heiraten Sie in Frankreich erneut, verlangt das Rathaus die rechtskräftige Scheidungsentscheidung mit beglaubigter Übersetzung (F930). Ein Vermerk über die ausländische Scheidung in französischen Urkunden erfolgt nur, wenn die Ehe in Frankreich geschlossen wurde oder einer von Ihnen Franzose ist; zwei Ausländer, die im Ausland geheiratet haben, können ihn in Frankreich nicht eintragen lassen. Eine Scheidung außerhalb der EU prüft vor dem Vermerk der Staatsanwalt (F38127).

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